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   BSG, 13.02.1964 - 3 RK 66/59   

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BSG, 13.02.1964 - 3 RK 66/59 (https://dejure.org/1964,1522)
BSG, Entscheidung vom 13.02.1964 - 3 RK 66/59 (https://dejure.org/1964,1522)
BSG, Entscheidung vom 13. Februar 1964 - 3 RK 66/59 (https://dejure.org/1964,1522)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Übernahme von Krankenhauskosten ; Pflichtversicherungsverhältnis des Arbeitslosen in der Krankenversicherung ; Anforderungen an die Entstehung der Mitgliedschaft ; Bedeutung einer rückwirkenden Entziehung der Unterstützung; Rechtmäßigkeit des Leistungsbezuges in einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 20, 145
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 06.06.1961 - 3 RK 36/58
    Auszug aus BSG, 13.02.1964 - 3 RK 66/59
    Der Zulässigkeit dieser Feststellungsklage steht das Urteil des erkennenden Senats vom 6. Juni 1961 (BSG 14, 229) nicht entgegen, da jene Entscheidung eine Leistungsklage einer Versicherten betraf und der Fürsorgeträger, der die Leistung gewährt hatte, einen Erstattungsanspruch nach § 1531 HVO gegen die Krankenkasse geltend gemacht hatte.
  • BSG, 04.12.1997 - 12 RK 3/97

    Mißglückter Arbeitsversuch seit Inkrafttreten des SGB V

    a) Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seiner Rechtsprechung zu § 165 Abs. 1 Nrn 1 und 2 RVO (Versicherungspflicht der Beschäftigten) und zu § 306 Abs. 1 RVO (Beginn der Mitgliedschaft versicherungspflichtig Beschäftigter mit dem Tage des Eintritts in die versicherungspflichtige Beschäftigung) geprüft, ob die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung aufgrund dieser Rechtsfigur scheitert (BSGE 10, 156, 159; BSGE 15, 89, 91, 92 = SozR Nr. 25 zu § 165 RVO; BSGE 20, 145, 147 = SozR Nr. 1 zu § 107 AVAVG; BSG SozR Nrn 44, 53, 61, 63 und 75 zu § 165 RVO; BSG SozR 2200 § 165 Nrn 2, 4, 33, 34 und 66; BSG SozR 2200 § 306 Nr. 10; BSGE 46, 118, 120 = SozR 2600 § 45 Nr. 21; BSGE 54, 62, 68 = SozR 2200 § 182 Nr. 84; BSGE 54, 148 = SozR 2200 § 306 Nr. 13; BSGE 54, 257 = SozR 2200 § 306 Nr. 14; BSGE 55, 78, 80, 81 = SozR 2200 § 1531 Nr. 13; BSG SozR 2200 § 1241 Nr. 32; BSG SozR 4100 § 159 Nr. 5; BSG USK 7399, 78142, 78196, 8201, 8323 und 8398).
  • BSG, 25.01.1995 - 12 RK 51/93

    Rentenversicherung - Versicherungs- und Beitragsrecht - Erstattung von Beiträgen

    Dem stehen jedoch andere Entscheidungen gegenüber, in denen allein an den Bezug angeknüpft wurde (zum Übergangs- bzw Verletztengeld iS des § 381 RVO: BSGE 47, 209 = SozR 2200 § 381 Nr. 32; SozR aaO Nrn 35 und 39; BSGE 51, 100 = SozR aaO Nr 43; vgl auch BSGE 20, 145 = SozR Nr 1 zu § 107 AVAVG zur Arbeitslosenunterstützung).
  • BSG, 15.11.1984 - 3 RK 21/83

    Arbeitsunfähigkeit - Zuletzt ausgeübte Erwerbstätigkeit - Bedingungen des

    Es ist unerheblich, ob die Voraussetzungen für die Leistung vorgelegen haben (BSGE 20, 145, 147; BSG SozR 4100 § 155 Nrn. 4 und 5 und Nr. 10; SozR 2200 § 311 Nr. 11).
  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 11/87

    Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Anfechtungs- und Feststellungsklage

    Der 3. und der 5. Senat (vgl. BSGE 11, 198, 199; 20, 145, 146; 31, 219, 220 sowie BSG, Urteil vom 6. August 1987 - 3 RK 25/86 - und BSGE 19, 282, 283 und 47, 1) haben die Zulässigkeit der Klage auf Feststellung der Familienhilfeberechtigung unausgesprochen angenommen ohne Rücksicht darauf, ob der betroffene Zeitraum bereits bei Klageerhebung abgeschlossen war oder teilweise in die Zeit des Gerichtsverfahrens fiel.
  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 87/88

    Schadensersatzanspruch - Krankenversicherungsbeiträge - Überzahlung - Rechtsweg -

    Dieser Grundsatz der Formalversicherung ist in der späteren Rechtspr des BSG (vgl BSGE 20, 145, 147; hiervon abweichend BSG Urteil vom 24. November 1967 - 3 RK 88/64 - USK 67101) ausdrücklich unter Bezugnahme auf die Rechtspr des RVA bestätigt und, wie sich aus den Materialien zu § 155 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ergibt, in das Gesetz übernommen worden.
  • LSG Hessen, 15.07.2011 - L 9 AL 125/10

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Krankengeldbezug -

    Hinsichtlich der erst nachträglich entstandenen "Lücke" zwischen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und verbliebenem Krankengeldbezug gilt der sozialrechtliche Grundsatz, dass in der Vergangenheit liegende versicherungsrechtliche Verhältnisse grundsätzlich nicht nachträglich mit Rückwirkung geändert werden können (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. September 2010, L 22 R 540/09, in juris, unter Bezugnahme auf BSGE 20, 145, 147).
  • BSG, 04.12.1997 - 12 RK 46/94

    Versicherungspflicht - Beitragspflicht - Beschäftigungsverhältnis - Mißglückter

    a) Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seiner Rechtsprechung zu § 165 Abs. 1 Nrn 1 und 2 RVO (Versicherungspflicht der Beschäftigten) und zu § 306 Abs. 1 RVO (Beginn der Mitgliedschaft versicherungspflichtig Beschäftigter mit dem Tage des Eintritts in die versicherungspflichtige Beschäftigung) geprüft, ob die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung aufgrund dieser Rechtsfigur scheitert (BSGE 10, 156, 159; BSGE 15, 89, 91, 92 = SozR Nr. 25 zu § 165 RVO; BSGE 20, 145, 147 = SozR Nr. 1 zu § 107 AVAVG; BSG SozR Nrn 44, 53, 61, 63 und 75 zu § 165 RVO; BSG SozR 2200 § 165 Nrn 2, 4, 33, 34 und 66; BSG SozR 2200 § 306 Nr. 10; BSGE 46, 118, 120 = SozR 2600 § 45 Nr. 21; BSGE 54, 62, 68 = SozR 2200 § 182 Nr. 84; BSGE 54, 148 = SozR 2200 § 306 Nr. 13; BSGE 54, 257 = SozR 2200 § 306 Nr. 14; BSGE 55, 78, 80, 81 = SozR 2200 § 1531 Nr. 13; BSG SozR 2200 § 1241 Nr. 32; BSG SozR 4100 § 159 Nr. 5; BSG USK 7399, 78142, 78196, 8201, 8323 und 8398).
  • BSG, 17.07.1997 - 12 RK 16/96

    Keine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht für bisher privat

    Das Reichsversicherungsamt (RVA) und ihm folgend das Bundessozialgericht (BSG) haben daher stets entschieden, daß das Krankenversicherungsverhältnis des Arbeitslosen unabhängig vom Bestehen eines anderweitigen Krankenversicherungsschutzes durch den rein tatsächlichen Leistungsbezug entsteht, und zwar auch dann, wenn die Voraussetzungen für die Unterstützung nicht vorgelegen hatten oder rückwirkend entfallen waren (RVA AN 1933 IV 185; AN 1935 IV 316f; BSGE 20, 145, 146f = SozR Nr. 1 zu § 107 AVAVG; insoweit ebenso BSG SozR Nr. 6 zu § 109 AVAVG).
  • BSG, 29.11.1990 - 7 RAr 10/89

    Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge nach Rückforderung von betrügerisch

    Wie nach § 155 AFG entstand das Mitgliedschaftsverhältnis zur Krankenkasse schon durch den rein tatsächlichen Bezug, und zwar auch dann, wenn die Voraussetzungen für die Unterstützung nicht vorgelegen hatten oder rückwirkend entfallen waren (RVA AN 1933 IV 185; AN 1935 IV 316 f.; BSGE 20, 145, 146 f.).
  • BSG, 24.11.1967 - 3 RK 88/64
    wenn sie wegen des Umfangs ihrer Beschäftigung nieht mehr als arbeitslos anzusehen waren und deshalb überhaupt keine Unterstützung hätten erhalten dürfen (vglo @@87 Abs° 1 Nr, 1, 87 a Abs° 3 AVAVG aF) oder wenn sie wegen der erzielten Arbeitsverdienste nur einen Anspruch auf geringere Unterstützung gehabt hätten (vgl, 5 112 AVAVG aF ioV m" @ 7 Nro 3 des genannten Berliner Gesetzes), so änderte dies nichts daran, daß sie die Unterstützungen tatsächlich, wenn auch ganz oder teilweise zu Unrecht, bezogen, Auf diesen tatsächlichen Bezug kommt es aber für die Frage, ob eine Krankenversicherung als Arbeitsloser besteht, allein an, wie der Senat schon früher im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes (BVA) entschieden hat (BSG 20, 145)- Die Rechtmäßigkeit der von der BfArb bis 1955 entrichteten KVdA-Beiträge wird auch dadurch nicht berührt, daß später der Kläger als Arbeitgeber der Unterstützungsempfänger entsprechend den gezahlten Arbeitsentgelten Beiträge an die Beklagte naehentrichtet hat() Eine Krankenversicherung auf Grund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung schließt das Bestehen einer Krankenversicherung als Arbeitsloser nicht aus (vglo jetzt @ 111 Abs, 4 AVAVG nF und BVA in AN 1938 IV 8, 203)° Das gilt auch dann,.

    Das Berufungsgericht hat bei seiner Entscheidung jedoch nicht geprüft, ob der Beigeladenen die überzahlten Unterstützungsbeträge später wieder ersetzt werden Sind? Soweit dies geschehen ist, ist den darauf entfallenden KVdABeitragen nachträglich die rechtliche Grundlage - der tatsächliche Unterstützungsbezug - entzogen worden, so daß die Beiträge nunmehr als zu Unrecht entrichtet anzusehen sind, Das BVA hat zwar früher die Auffassung vertreten, daß sich an dem tatsächlichen Unterstützungsbezug auch dann nichts ändere, wenn die Unterstützung, etwa wegen rückwirkender Bewilligung einer Rente, später rückwirkend entzogen werde (nicht ausdrücklich erwähnt worden ist allerdings der Fall, daß die entzogene Unterstützung zurückgezahlt wird)° Nach Ansicht des BVA sollte die Krankenkasse, die über die Frage der Kassenmitgliedschaft eines Unterstützungsempfängers zu entscheiden hat, der Prüfung enthoben werden, ob und für " welche Zeit diesem ein Anspruch auf den Bezug der Unterstützung zustehe° Solange die Unterstützung tatsächlich gezahlt werde, sollte für alle Beteiligte eindeutig klargestellt sein, daß der Arbeitslose der KVdA als Pflichtmitglied angehöre° Auch der erkennende Senat hat der Ansicht des BVA früher (BSG 20, 145, 147) in einer mehr beiläufigen Bemerkung zugestimmt° Andererseits hat er in einem neueren Urteil, das die Rückzahlung von Beiträgen betraf, die für eine Weihnachtsgratifikation entrichtet worden waren, entschieden, daß die Beiträge zurückzuzahlen seien, wenn die Gratifikation nach Eintritt einer auflösenden Bedingung vom Arbeitgeber zurückgefordert werde und deshalb der rechtliche Grund für die Entrichtung der Beiträge entfalle (BSG 26, 120), Der Senat hat in diesem Zusammenhang ausgeführt, daß auch bei Fehlern in der Lohnberechnung die zuviel gezahlten Beiträge nach Berichtigung des Berechnungsfehlers zu erstatten seien (aaO 8, 123),.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - L 22 R 540/09

    Rückwirkende Veränderung des Rentenversicherungsverhältnisses

  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2012 - L 13 R 4844/10

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeitarbeit - Vorliegen der

  • BSG, 25.01.1995 - 12 RK 58/94
  • BSG, 15.11.1989 - 8 RKn 2/88

    Erstattungsanspruch bei rückwirkend gekürztem Krankengeld

  • BSG, 26.10.1965 - 1 RA 98/63

    Versicherungsfreiheit von Beamten - Wiederverwendung von Beamten als Angestellte

  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - L 5 R 3143/16
  • BSG, 25.01.1995 - 12 RK 59/94
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2019 - L 4 R 2452/17
  • BSG, 23.11.1983 - 8 RK 35/82
  • BSG, 21.03.1978 - 3 RK 55/76
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